Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der STECKER & KÄUPER GmbH (“Lieferant” oder “Partei”) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde“ oder “Partei”) (zusammen die “Parteien”). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen des Angebotsprozesses auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von Beratungs- und weiteren Dienstleistungen auf dem Gebiet des Social Recruiting/Personalmarketing ("Dienstleistung") entsprechend der Leistungsübersicht. Unberücksichtigt bleibt, ob wir die Dienstleistung selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Angebotsannahme des Kundes gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir als Lieferant wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen müssten.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunde (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften - auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist - in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Preise und Zahlungsvereinbarungen
Als Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen durch uns zahlt der Kunde die in der Leistungsübersicht aufgeführten Gebühren ("Gebühren").
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die unter 2.1 genannten Gebühren unmittelbar ab Rechnungsstellung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
Der Kunde kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen . Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
Vom Kunden bereitgestellte Informationen
Um die Dienstleistungen gemäß dem vereinbarten Zeitplan auszuführen, bemüht sich der Kunde, alle vom Lieferanten benötigten Dokumente und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Lieferfrist und Lieferverzug
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.
Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kundes (in Form der Kaufpreiszahlung) haben wir unverzüglich zu erstatten. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer stattgefunden hat, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, wenn sonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt) gegeben sind oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
Änderungen und zusätzliche Arbeiten
Wenn eine Änderung der Dienste oder der Vereinbarung durch Handlungen des Kunden verursacht wird, werden wir bei Bedarf die notwendigen Anpassung(en) des Arbeitsumfangs vornehmen. Sollten durch die Anpassung(en) Mehrarbeiten entstehen, werden diese dem Kunden als Zusatzleistungen in Rechnung gestellt.
Marketing
Jede Partei kann das Bestehen dieser Vereinbarung und die daraus entstehende Beziehung zwischen den Parteien offenlegen (im Folgenden „Marketing-Offenlegung“). Das Verwenden von registrierten und nicht eingetragene Marken, Logos, und Namen (im Folgenden „Marketing-Informationen“) gilt zu diesem Zweck vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
a) für die interne Kommunikation, einschließlich Berichten, Kundenlisten, Geschäftsreferenzen,
b) für Fallstudien und Referenzen, die in vertraulichen kommerziellen Angeboten enthalten sind,
c) für öffentlich zugängliche Fallstudien und Referenzen von der anderen Partei,
d) in ihren jeweiligen Mitteilungen, Marketingmaterialien, Website-Materialien usw.
andere Informationsbroschüren oder Werbedokumente in jedem Medium oder Format:
vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
Jede hierin erteilte Genehmigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Nichts in dieser Klausel 6 ist so auszulegen, dass es irgendwelche geistigen Eigentumsrechte überträgt oder Lizenz für die Marketinginformationen jeder Partei.
Jegliche Marketing-Offenlegung beschränkt sich auf Tatsachenbehauptungen und muss im Einklang mit den geltenden Bestimmungen stehen Gesetze und Vorschriften sowie Marketing-Offenlegungen, die dazu führen können, dass der Eindruck entsteht eine Verbindung oder Vertretung zwischen den Parteien ist nicht zulässig.
Jede Partei garantiert, dass ihre verbundenen Unternehmen das oben Genannte einhalten werden.
Haftung und Haftungsbeschränkung
Wir als Lieferant haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,
für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
Keine der Parteien haftet für Einkommensverluste, Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Verlust von erwartete Einsparungen, Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts oder für indirekte oder Folgeschäden.
Die Gesamthaftung des Lieferanten im Rahmen oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einer Leistungsübersicht, wie auch immer sie zustande kommt, ist begrenzt auf den im Rahmen dieses Vertrages zu zahlenden Gesamtbetrag.
Geistiges Eigentum
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Alle geistigen Eigentumsrechte an den Liefergegenständen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken, Patente und Design, verbleiben beim Lieferanten.
Der Lieferant räumt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und unbefristetes Recht ein, die Liefergegenstände zu nutzen.
Alle Teile des Liefergegenstandes, die exklusiv für den Auftraggeber maßgeschneidertes Material enthalten, gehören ausschließlich dem Auftraggeber.
Vertraulichkeit
Jede Partei erhält vertrauliche Informationen („Empfangspartei“) der anderen Partei
(„offenlegende Partei“) verpflichtet sich dazu, sofern nicht die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei vorliegt muss die empfangende Vertragspartei:
a) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur für Ausübungszwecke verwenden;
Rechte oder Erfüllungspflichten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung;
b) diese vertraulichen Informationen nur an Personen weiterzugeben, die davon Kenntnis haben müssen Informationen im Rahmen ihrer Aufgaben;
c) vertrauliche Informationen vor der Offenlegung Dritter zu schützen; und
d) alle vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit allen Bestimmungen vertraulich und entsprechend geltenden Gesetzen und Vorschriften behandeln.
Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung stimmt die empfangende Partei den Anweisungen zu Offenlegende Partei, unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben oder alle vertraulichen Informationen zu vernichten
Informationen, die sich im Besitz der empfangenden Partei befinden.
Die empfangende Partei erkennt an, dass Schadensersatz allein kein ausreichender Rechtsbehelf ist Verstoß gegen seine Pflichten aus dieser Klausel und dass die geeigneten Rechtsmittel für einen solchen Verstoß zur Verfügung stehen oder drohender Verstoß umfassen nach Wahl der offenlegenden Partei auch konkrete Anordnungen Erfüllungs- und Unterlassungsansprüche, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.
Weiteres
Wir lehnen jegliche Gewährleistung ab, ob ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich, einschließlich aller Gewährleistungen Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeit der Ergebnisse oder sonstiges die sich aus einem Geschäfts- oder Vertrauensverhalten ergeben. Die Dienstleistungen führen nicht zu einem Ergebnis und sind auch nicht beabsichtigt eine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung darstellen. Es sollte nicht als Ersatz für Spezifisches betrachtet werden Rechtsberatung durch einen Anwalt, der im jeweiligen Rechtsgebiet des Kunden als Anwalt zugelassen ist, und sollten nicht als Beweis für die gegenwärtige oder zukünftige Einhaltung von Gesetzen, Kodizes usw. herangezogen werden Vorschriften. Picter lehnt ausdrücklich jegliche stillschweigende oder ausdrückliche Gewährleistung und jegliche Haftung ab in Bezug auf gegebene Kommunikationsanweisungen und das Vertrauen des Kunden auf diese Anweisungen einen Anspruch oder eine Entscheidung zu erheben oder zu unterlassen. Dem Kunden wurde empfohlen, nachzusuchen und ist allein dafür verantwortlich, angemessene Rechtsberatung in Bezug auf bestimmte Rechtsfragen einzuholen Sachverhalt und die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Relevanz einer gegebenen Kommunikationsanleitung.
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Zahlung, geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Haftungsbeschränkung und die Streitbeilegung bleiben auch nach der Kündigung bestehen.
Für die Zwecke von Klausel 9 „Vertrauliche Informationen“ gilt: bedeutet alles Eigentum Informationen, Materialien und Daten in jeglicher Form (ob patentierbar oder nicht), bereitgestellt oder offengelegt (ob absichtlich oder nicht) oder auf andere Weise von einer Partei durch Nutzung der anderen Partei entdeckt werden Eigentumsrechtlich geschützte Informationen, Materialien oder Daten der Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geschäftliche und Prozessinformationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Finanzinformationen, Marketing und Vertrieb Informationen, Kunden- und Kundeninformationen, Bewertungsinformationen, technische Informationen und Know-how, Computerdateien, Computerausdrucke, Computerprogramme (in jeglicher Form), Zeichnungen, Spezifikationen, Formeln, Skizzen, Designdetails, Ideen, Bewertungen, Erkenntnisse, Methoden, Prozesse, Beschreibungen, Spezifikationen, Werke der Urheberschaft, Erfindungen, Forschung und Wissenschaft Informationen oder Daten, unveröffentlichte Patentanmeldungen und alle anderen Informationen, Materialien oder
Daten, die geschützter Natur sind, schließen jedoch Informationen aus, die: (a) bereits bekannt waren an den Empfänger; (b) gemeinfrei war oder dadurch der Öffentlichkeit allgemein zugänglich wird kein Verschulden des Empfängers; (c) sich rechtmäßig im Besitz des Empfängers befand, ohne jegliche Verpflichtung dazu Vertraulichkeit zum Zeitpunkt oder vor der Übermittlung an den Empfänger.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Lieferant und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Parteien vereinbaren alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verbundenen Leistungsübersichten nach gutem Glauben und Gewissen durch Verhandlungen oder andere wirksame Formen der alternativen Streitbeilegung beizulegen, bevor sie ein gerichtliches Verfahren anstreben.